Info

Allgemein

Hier eine Liste von Gegenständen, die ihr nicht mit aufs Infield mitnehmen dürft:

  • Betäubungsmittel, welche unter das BtMG fallen
  • Konsumcannabis
  • Alkoholhaltige Getränke, welche nicht durch das AKF ausgeschenkt wurden
  • PET-Flaschen größer 0,5 l
  • Glasflaschen
  • Ungeöffnete Getränkedosen
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen
  • Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Nagelfeilen, Zeltheringe)
  • Regenschirme oder Sonnenschirme (auch zusammenklappbar)
  • Taschen oder Rucksäcke größer DIN A4
  • Gasdruckbehältnisse aller Art (inkl. Deodorantdosen, Gaskartuschen, CO₂-Patronen)
  • Gefahrstoffe & pyrotechnische Gegenstände (z. B. Feuerwerkskörper, Bengalos)
  • Trockeneis
  • Transparente, Schilder mit politischen Motiven
  • Wahlprogramme von politischen Parteien
  • Tragen von verfassungswidrigen Symbolen oder Motiven
  • Weitere Gegenstände, die durch Bundes- oder Landesgesetze verboten sind
  • Laserpointer
  • Drohnen oder unbemannte Luftfahrzeuge
  • Fahrräder, Skateboards, Roller, E-Scooter o. ä. Fortbewegungsmittel
  • Tiere (Ausnahme: Blinden- oder Assistenzhunde)
  • Selbstgebaute Megafone oder Vuvuzelas
  • Ketten mit schweren Anhängern oder spitzen Applikationen
  • Selfie-Sticks mit Teleskopfunktion

 

Hier eine Liste von Gegenständen, die ihr nicht mit auf den Campinglatz mitnehmen dürft:

  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen
  • Gefährliche Werkzeuge (Äxte, Beile, Sägen, Vorschlaghämmer etc.)
  • Gasdruckbehältnisse größer 0,4 kg Nettofüllmasse
  • Gefahrstoffe & Pyrotechnische Gegenstände
  • Betäubungsmittel, welche unter das BtMG fallen
  • Unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)
  • Trockeneis
  • Lebensmittel und Getränke in nicht haushaltsüblichen Mengen
  • Weitere Gegenstände, die durch Bundes- oder Landesgesetze verboten sind
  • Brennholz
  • Mobile Stromerzeuger
  • Fest-, und Partyzelte
  • Sperrmüll
  • (Semi-)Professionelle PA-Anlagen
  • Laserpointer
  • Säurebatterien
  • Benzinkanister oder leicht entzündliche Flüssigkeiten (z. B. Grillanzünder)
  • Offene Feuerstellen, Fackeln, Feuerschalen
  • Wurfzelte mit übergroßen Spannweiten
  • Kühlschränke, Waschmaschinen oder sonstige Haushaltsgeräte
  • Möbelstücke wie Sofas, Sessel oder ganze Wohnzimmereinrichtungen

Der Ordnungsdienst kann im Einzelfall weitere Gegenstände untersagen und einbehalten. Die Mitnahme von Gegenständen, welche gesetzlich untersagt sind, werden zur Anzeige gebracht!

Die Vollständige Hausordnung findet ihr hier: Hausordnung

 

Kleine Kugelgrille, die mit Holzkohle betrieben werden, sind auf dem Campingplatz erlaubt! Nutzt bitte feste Grillanzünder!

Hunde sind auf dem gesamten Festivalgelände nicht erlaubt. Auch nicht auf dem Campingplatz. Lasst sie zur Sicherheit anderer Besucher und zuliebe eurer Hunde zuhause! Für Assistenzhunde gilt natürlich eine Ausnahme!

Das AKF findet im Überschwemmungsgebiet der Wörnitz statt. Das bedeutet, dass es bei Starkregenereignissen, auch weiter weg von Wassertrüdingen, zu einem kritischen Anstieg des Wasserstandes der Wörnitz im Bereich der Veranstaltungsfläche des AKFs kommen kann. Der kritische Punkt sind die Campingflächen des AKF, welche als erste vom Wasser der Wörnitz überflutet werden. Wir informieren unsere Besucher rechtzeitig über eine solche Situation. Bitte beachtet, dass ihr im Falle einer Räumung euer Camp innerhalb von 45 Minuten abreisebereit machen solltet, damit genug Zeit bleibt, den gesamten Campingplatz zu leeren und abschwemmbare Gegenstände zu sichern.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände – einschließlich des Campingplatzes.

 

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Eltern) das Festival besuchen.

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen das Festival alleine besuchen. Allerdings müssen sie ab 24.00 Uhr das Festivalgelände verlassen.

(Jugendschutzgesetz § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden; Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)

Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde.

Dabei gilt: Bitte genau überlegen, wem ich diese Aufgabe übertrage (ist diese Person auch dazu fähig und besitzt sie auch wirklich genügend Verantwortungsgefühl).

Hast du am AKF etwas verloren? Egal ob Schlüssel oder Flasche – wir helfen dir gerne deine Sachen wiederzubekommen.

Während des Festivals kannst du Fundsachen im Postamt oder an der Botschaft vor dem Eingang abholen.

Schreibe uns hierzu gerne einfach eine E-Mail mit möglichst detaillierter Beschreibung oder einem Foto des vermissten Gegenstands an: info@akf-festival.de

Nach dem Festival übergeben wir die Gegenstände dem Fundbüro der Stadt Wassertrüdingen

Camping

Campen ist nur mit CAMPING TICKET  UND 4-TAGES-TICKET möglich

ab SAMSTAG ist es auch mit CAMPING-TICKET und SAMSTAGSTICKET möglich

Es gibt nur noch den Respect Campingplatz!
Sauberer Zeltplatz, Mülltrennung, keine Aggregate, keine Beschallung (im hinteren Bereich, dem ehemaligen Respect Camping)! Überwachter Campingbereich. Zelte, Wohnmobile, Autos, etc. sind erlaubt.
Für alle Partymäuse gibt es natürlich weiterhin die Möglichkeit nachts die Sau rauszulassen! – Ihr müsst nicht auf das nächtliche Feiern verzichten.
Der Preis bleibt gleich: 15€/pro Besucher, kein Müllpfand

Nein, das Camping ist nur für Festivalbesucher:innen und nur mit einem 4-Tage-Ticket oder einem Tagesticket Samstag (je in Verbindung eines Campingtickets natürlich) möglich.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre bezahlen keine Campinggebühr. Ab 14 Jahren ist die Campinggebühr zu bezahlen.

 

Ja, du kannst dein Auto, Van, Wohnmobil,… mit auf den Campingplatz nehmen!

Der Campingplatz hat von Donnerstag 14:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr geöffnet.

Alles rund ums Ticket!

Bis einschließlich 13 Jahren ist der Eintritt frei. Ab 14 Jahren gilt der Festivalpreis. Das bedeutet konkret: ab 14 Jahren müssen Jugendliche den vollen Eintritt und auch das Camping bezahlen.

Die Begleitperson für Menschen mit Behindertenausweis mit dem Buchstaben “B” hat freien Eintritt. Ausweisträger:innen zahlen den normalen Festivalticketpreis. Andere Eintragungen berechtigen zu keiner Ermäßigung.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren nur in Begleitung der Eltern
Ab 16-18 Jahren bis 24 Uhr ohne Begleitperson
Ab 16-18 Jahren mit Begleitperson keine Begrenzung
Ab 18 Jahren keine Begrenzung

Darf ich unter 16 Jahren ohne Aufsichtsperson zelten?
Das ist leider nicht möglich, nur mit Aufsichtsperson.

Darf ich die Aufsichtspflicht für mehrere Jugendliche übernehmen?
Nein, das ist leider nicht möglich.

–> siehe auch unter Jugendschutz

Nein, nur mit einem 4-Tage-Ticket UND zusätzlich einem Campingticket pro Person ist der Zutritt zum Campingplatz möglich.

Ja! Aber bitte beachte, dass das Camping nur mit einem 4-Tage-Ticket möglich ist.

Ja, wir legen immer noch Karten auf die Seite für unsere Spontan-Besucher, die man dann an der Abendkasse kaufen kann <3

Nein, wer ein Festivalticket und/oder Campingticket erworben hat kann dieses leider nicht zurückgeben.
Die Tickets sind jedoch nicht personalisiert, du kannst das Ticket natürlich weiterverkaufen.

Einige Tickets, darunter das Campingticket sind ab diesem Jahr nur noch digital erhältlich. Nach der Bestellung werden die Tickets zum download bereitgestellt und eine Mail mit den Downloadlinks an euch versandt –  das kann in Ausnahmefällen bis zu einer Woche dauern, da wir die Bestellungen vorher noch einmal prüfen. Es genügt, wenn ihr die Tickets digital am Handy vorzeigt – ihr müsst diese nicht ausdrucken und wir können weitere Ressourcen einsparen.